Ihr Weg zum Neustart: Infos, Ansprechpartner und Möglichkeiten
Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf berufliche Reha! Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
So stellen Sie Ihren Antrag auf berufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Rehaträger. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und an wen Sie sich wenden können.
Wie geht es weiter?
Nachdem Sie den LTA-Antrag abgeschickt haben, gibt es mehrere Möglichkeiten. In jedem Fall sind wir gern Ihr Ansprechpartner.
Den Neustart wagen: Lernen Sie unsere Leistungen kennen
Die Berufsförderungswerke begleiten Neustarter und Neustarterinnen seit Jahrzehnten erfolgreich bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Lesen Sie hier, was wir für Sie tun könnten.