Mann liest in Vorschriftensammlung über seinen Anspruch auf berufliche Reha

Ihr Weg zum Neustart: Infos, Ansprechpartner und Möglichkeiten

Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf berufliche Reha! Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

So stellen Sie Ihren Antrag auf berufliche Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Rehaträger. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und an wen Sie sich wenden können.

1. Formulare und Dokumente

Zum vollständigen Rehaantrag gehören ein LTA-Antragsformular, medizinische Unterlagen sowie Angaben zur Versicherung. Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Checkliste, die Sie herunterladen können.

Download Checkliste

2. Ermittlung des Empfängers

Die Kosten für eine berufliche Rehabilitation übernimmt in der Regel der jeweilige Rehabilitationsträger. Welche Träger es gibt und wer für Sie zuständig ist, können Sie hier nachlesen.

Mein Rehaträger

Wie geht es weiter?

Nachdem Sie den LTA-Antrag abgeschickt haben, gibt es mehrere Möglichkeiten. In jedem Fall sind wir gern Ihr Ansprechpartner.

1. LTA-Antrag bewilligt

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Rehaträger auf. Gern beraten wir Sie auch schon im Vorfeld.

2. LTA-Antrag abgelehnt

Legen Sie umgehend Widerspruch ein! Achten Sie unbedingt auf die einmonatige Frist!

3. Widerspruch abgelehnt

Sie können vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung klagen. Wir empfehlen Ihnen, sich von den Sozialverbänden SoVD und VdK oder einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin rechtlich beraten zu lassen.

4. Rückmeldung des Rehaträgers bleibt aus

Sollten Sie nach vier Wochen noch keine Nachricht zu Ihrem LTA-Antrag bekommen haben, fragen Sie bei dem Rehaträger nach, dem Sie den Antrag übermittelt haben.


Den Neustart wagen: Lernen Sie unsere Leistungen kennen

Die Berufsförderungswerke begleiten Neustarter und Neustarterinnen seit Jahrzehnten erfolgreich bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Lesen Sie hier, was wir für Sie tun könnten.