Wer ist mein Rehaträger?
Die Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, auch berufliche Rehabilitation) werden von Ihrem Rehaträger übernommen. In der Regel ist das die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Übersicht über die möglichen Rehaträger
Wer für Sie zuständig ist und wo Sie Ihren LTA-Antrag einreichen sollten, können Sie anhand folgender Kriterien ermitteln.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Sie haben mindestens 15 Beitragsjahre zur Sozialversicherung
- Sie haben gerade eine medizinische Rehabilitation absolviert und stellen den Antrag als Folge der medizinischen Reha
- Sie beziehen bereits Erwerbsminderungsrente
Mehr Infos unter: www.deutsche-rentenversicherung.de
Gesetzliche Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft
- Sie sind nach einem Arbeitsunfall berufsunfähig
- Sie hatten einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause und sind deshalb berufsunfähig
- Sie haben eine anerkannte Berufskrankheit
Mehr Infos unter: www.dguv.de
Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
- In allen anderen Fällen
Mehr Infos unter: www.arbeitsagentur.de
Träger des Sozialen Entschädigungsrechts
- Soziale Entschädigung erhalten z.B. Opfer von Gewalttaten, Impf-geschädigte oder Kriegsgeschädigte, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben
Mehr Infos unter: www.bmas.de
Integrations- bzw. Inklusionsamt (keine Rehabilitationsträger, aber Sozialleistungsträger)
- Sie unterstützen schwerbehinderte Menschen dabei, einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu bekommen (begleitende Hilfe im Arbeitsleben)
Mehr Infos unter: www.bih.de